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Rechtliche Hinweise
Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach deren Gebrauch z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Verpackungsverordnung
Seit dem 01.01.2009 sind alle von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen beim Dualen System lizensiert. Die Verpackungen können somit von unseren Kunden in jedem der regionalen Sammelbehälter der kommunalen Abfallentsorgung kostenlos enstsorgt werden. Allerdings ist bei vielen Geräten die Verpackung ein wichtiger Bestandteil des Artikels, da sie vom Hersteller speziell für jedes Gerät entwickelt wird und somit optimal für den Versand bzw. Transport geeignet ist. Falls Sie Ihr Gerät zum Händler oder Hersteller zurücksenden möchten (z.B. Garantiefall oder Service), das Gerät verkaufen, lagern oder transportieren möchten, ist die Originalverpackung immer der sicherste Schutz vor Transportschäden. Daher empfehlen wir Ihnen die Originalverpackungen Ihrer Geräte aufzubewahren.
ElektroG - Gesetz
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr im Restmüll enstsorgt werden. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Dies kann bei den entsprechenden kommunalen Sammelstellen geschehen. Vom ElektroG betroffene Geräte sind Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden und im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet. Die Geräte tragen zur Kennzeichnung eine durchgestrichene Mülltonne.
ElektroG - WEEE-Registrierung
Das ElektroG verpflichtet Hersteller/Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, sich bei Stiftung EAR zu registrieren und die WEEE-Reg.-Nr. zu beantragen. Wir nutzen unser Ladengeschäft lediglich nur für den Weiterverkauf von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Produkte und Marken, die wir in unserem Shop verkaufen, sind bereits von deutschen Herstellern/Importeuren bei der Stiftung EAR registriert. Für uns gelten daher keine Anmeldepflichten.
Hinweis nach §§ 17 und 18 ElektroG
Nach §§ 17 und 18 des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz) haben große Einzel- und Onlinehändler mit Laden- bzw. Versand-/Lagerflächen von mindestens 400 qm für Elektro- oder Elektronikgeräte ab 24. Juli 2016 bestimmte Rücknahme-, Registrierungs- und Hinweisverpflichtungen. Da wir weder über eine Einzelhandelsfläche noch über eine Lager- bzw. Versandfläche in dieser Größe verfügen, sind wir von diesen Anforderungen nicht betroffen.